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Bibliotheksordnung

Die Stadtbibliothek Brixen ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die der persönlichen und beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Information und freien Meinungsäußerung sowie einer sinnvollen Freizeitgestaltung dient. Die Bibliothek ist jedem frei zugänglich. Kinder im Vorschulalter sollten von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Öffnungszeiten der Bibliothek richten sich weitgehend nach den Bedürfnissen der Nutzer. Sie werden am Eingang der Bibliothek angeschlagen.

Bestand

Die Bibliothek stellt Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Hörbücher und Filme zur Verfügung. Die Nutzer haben freien Zugang zu allen Medien und zu den Katalogen. Sie haben darauf zu achten, dass in den Regalen keine Unordnung entsteht. In den Räumen der Bibliothek können sie lesen und studieren, ohne jedoch durch ihren Aufenthalt andere Besucher zu stören. Wer diesen Grundsatz nicht befolgt, wird aus der Bibliothek verwiesen. Die Bibliothek verfügt über mehrere Internetarbeitsplätze, die den Besuchern zugänglich sind.

Entlehnung

Der Großteil der Medien wird außer Haus verliehen. Davon ausgenommen sind Lexika, Tageszeitungen sowie die jeweils aktuellen Zeitschriftennummern.

Formalitäten:

Nach Vorlage eines Personalausweises an der Ausleihtheke wird dem Nutzer ein Leserausweis ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Leserausweis muss bei jeder Entlehnung vorgelegt werden.

Leihfrist:

Die Bücher werden im Allgemeinen für vier Wochen verliehen, Zeitschriften und audiovisuelle Medien für zwei Wochen. Bei häufig nachgefragten Werken kann eine kürzere Leihfrist vorgesehen werden. Eine Verlängerung der Leihfrist ist für alle Medien zweimal möglich, sofern diese inzwischen nicht durch einen anderen Nutzer vorgemerkt worden sind.

Vormerkungen:

Ein ausgeliehenes Medium kann vorgemerkt werden und wird nach Rückgabe eine Woche für den vorgemerkten Nutzer reserviert.

Versäumnisgebühren:

Die Entlehnung ist grundsätzlich kostenlos. Bei verspäteter Rückgabe werden folgende Versäumnisgebühren eingehoben:

  • bis zu 1 Woche 50 Cent pro Medium
  • für jede weitere Woche 50 Cent pro Medium
  • ab 8 Wochen Ausleihverbot und eventuelle rechtliche Schritte
  • für jeden zugestellten Mahnbrief 50 Cent Spesenersatz (3 € bei Einschreibebriefen)

Fernleihe

Die Bibliothek ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestrebt, auch Medien aus anderen Bibliotheken zu besorgen. Die internationale Fernleihe wird über die Landesbibliothek „Dr. Friedrich Tessmann“ abgewickelt. Eventuelle Unkosten werden dem Nutzer angerechnet.

Allgemeine Bestimmungen

Der Verlust von Medien ist umgehend zu melden. Diese müssen ersetzt werden. Jede Änderung der Anschrift ist der Bibliothek mitzuteilen. Bei Verlust des Leserausweises ist für die Neuausfertigung ein Unkostenbeitrag von 3 € zu entrichten. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, mit dem Leserausweis eines anderen Nutzers auszuleihen oder ausgeliehene Medien weiterzugeben. Nicht in der Provinz ansässige Nutzer müssen bei der Ausleihe von Medien eine Kaution von 5 € hinterlegen. Durch seine Unterschrift auf dem Formular Anmelde-/Änderungserklärung bindet sich der Nutzer an diese Bibliotheksordnung.